1. Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen die auf dem Kennzeichen angegebenen Buchstaben und Ziffern nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Die Zulassungsbehörden sind verpflichtet, entsprechende Kombinationen von der Vergabe auszuschließen.
- Bundesweit gesperrte Buchstabenkombinationen: HJ, KZ, NS, SA, SS
- Zusätzlich in vielen Bundesländern gesperrte Buchstabenfolgen: AH, HH, SD, WA, IS
- Regional gesperrte Zahlenkombinationen: 18, 28, 88, 188, 888, 1933, 1939
2. Warum blockiert der Live-Prüfer bestimmte Kombinationen automatisch?
Unser Live-Prüfsystem berücksichtigt die behördlichen Sperrlisten in Echtzeit. Wenn eine Kombination gesetzlich unzulässig oder durch das örtliche Straßenverkehrsamt gesperrt ist, wird diese automatisch als nicht verfügbar markiert und Sie erhalten direkt zulässige Alternativvorschläge.